Motorboot
Motorbootführen in der Wasserwacht
Bei langen Distanzen auf Gewässern und Flüssen kommen die Motorboote der Wasserwacht zum Einsatz. Sie bringen unsere Einsatzkräfte schnell zum Einsatzort. Aber wie bei allen Sachen ist auch hier Verantwortungsbewusstsein gefragt.
Der durch die BRK-Wasserwacht durchgeführte Wasserrettungsdienst erfordert eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Motorrettungsbootführer. Ziel ist es, den Motorrettungsbootführer so auszubilden, dass dieser jederzeit in der Lage ist, das ihm anvertraute Rettungsmittel so zu führen, dass unter Abwägung aller Umstände und Risiken das Rettungsmittel und die ihm anvertraute Besatzung nicht unnötig in Gefahr geraten und die bestmögliche Hilfe geleistet wird. Die Ausbildung zum Motorbootführer schließt die Möglichkeit ein, nach erfolgreicher Prüfung den Motorbootführerschein für Binnengewässer zu erlangen.
Der Umgang mit Rettungsbooten verlangt die Kenntnis der wichtigsten seemännischen Knoten. Diese zeichnen sich durch einfache und schnelle Herstellung aus und besitzen die Eigenschaft, gut und sicher zu halten, auch bei stärkster Belastung. Trotzdem lassen sich seemännische Knoten leicht lösen. Die Anwendungsmöglichkeiten sind äußerst vielseitig.
Vorraussetzungen zum Motorbootführer:
- am Tag der Aushändigung des Befähigungszeugnisses das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
- einen gültigen Dienstausweis der Wasserwacht besitzen
- durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass er über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt und keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel vorliegen, die ihn als Führer eines Motorrettungsbootes untauglich erscheinen lassen
- Charakterlich und geistig geeignet und nicht vorbestraft sein.